Das Prüfzeichen (CE)
Eine wichtige Regelung für Ihre Gesundheit. Auf dem europäischen Markt ist es zwingend notwendig, dass alle in Frage kommenden EU-Richtlinien erfüllt werden.
Das Produkt erhält die sogenannte CE-Kennzeichnung (CE = Communautes Europeenes = europäische Gemeinschaft), welche in der EG Richtlinie 93/68/EWGb seit 01.01.1995 geregelt und seit 01.01.1997 verpflichtend auszuführen ist.
Bitte beachten Sie: Leuchten müssen mit „CE“ gekennzeichnet sein und bei der Lieferung eine Konformitätserklärung (Hersteller, technische Daten, EU-Lieferant) beiliegend haben!
Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie als Konsument diese Lampe nicht montieren oder nutzen. Desweiteren sind Sie als Käufer immer selbst in der Verantwortung dies zu prüfen!
Bitte denken Sie daran – es geht um Ihre Gesundheit!
Hinweis: Lassen Sie sich bei Produkten aus China nicht von dem ähnlich aussehenden (abgefälschten) CE-Zeichen täuschen, denn dieses steht lediglich für „China Export“.